Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und dem Eigentümer der Appartements „Zum Reichsapfel“, das sind die Wohnungen „Maria Theresia“ und „Joseph II“, richtet sich nach den nachstehenden Bedingungen, die die geltenden gesetzlichen Bestimmungen ergänzen. Jeder Kunde erkennt mit der Buchung für sich und für den von ihm angemeldeten Mitreisenden diese Bedingungen als verbindlich an.

Buchung

Die Buchung erfolgt ausschließlich über das online-Reservierungsformular. Der Reservierungszeitraum wird dann auf dem Buchungskalender als vorgemerkt ausgewiesen.

Zahlung

Sobald die Anzahlung von 50% des Mietentgeltes für den Reservierungszeitraum erfolgt ist, gilt die Buchung als verbindlich. Die Anzahlung hat innerhalb von 2 Wochen ab Reservierung zu erfolgen. Erfolgt sie nicht, wird die Vormerkung wieder gestrichen.

Die restlichen 50% des Mietentgeltes sind so rechtzeitig zu überweisen, daß sie 2 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses am Konto eingelangt sind. Die Begleichung des Betrages kann auch bar nach dem Check-in erfolgen.

Storno

Bei Stornierung der Buchung bis 2 Monate vor Mietbeginn erfolgt die Rücküberweisung der Anzahlung unter Abzug der von Paypal oder der Bank verrechneten Spesen. Bis zu 2 Wochen vor Mietbeginn wird die Anzahlung abzüglich Spesen zu 50% vergütet, bei einer Stornierung innerhalb von 2 Wochen vor Mietbeginn verfällt die Anzahlung.

Personenanzahl

In den Appartements dürfen nur jeweils die im Buchungsformular genannten Personen nächtigen.

Rauchverbot

In den Appartements sowie in den Höfen des Hauses ist das Rauchen nicht gestattet.

Tiere

Das Mitnehmen von Tieren in die Gästewohnung ist aus Rücksicht auf andere Gäste nicht gestattet.

Haftung für Schäden

Aufenthalt im Appartement und Nutzung seiner Einrichtung und Ausstattung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Der Vermieter und seine Mitarbeiter haften nicht für Schäden an Personen oder Eigentum, die dem Mieter, Mitreisenden oder eingebrachten Vermögensgegenständen widerfahren.

Der Mieter haftet für Schäden, die während seiner Mietdauer an der Gästewohnung und ihrem Inventar entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, einen allenfalls entstandenen Schaden dem Vermieter unverzüglich zu melden.

An- und Abreise

Die Schlüsselübernahme ist in der Zeit zwischen 16 und 24 Uhr möglich (außer Sonntag, Montag und Feiertag, da ist eine gesonderte Vereinbarung notwendig).

Die Rückgabe der Wohnung sollte, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, bis 12 Uhr erfolgen. Die Wohnung ist besenrein zu übergeben.

Schlüsselverlust

Bei Verlust des Schlüssels müssen wir Schloß und Schlüssel tauschen, was für den Mieter mit Kosten von 150 € verbunden ist.

Kündigung durch den Vermieter

Bei Nichteinhaltung der Punkte Personenanzahl, Rauchen, bzw. Tiere ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis jederzeit aufzulösen, ohne dass dem Mieter ein Anspruch auf Ersatz der bereits bezahlten Miete entsteht.

Gerichtsstand

Für Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen könnten, wird die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Leopldstadt, Wien, vereinbart.